Teilnahmebedingungen
- Definitionen im Sinne dieses Vertrages
- bwm Card: Jeder Besitzer einer bwm Card erhält Vorteile, Mehrwerte oder Rabatte. Die Sofortvorteile, Rabatte und/oder Mehrwertleistungen beziehen sich ausschließlich auf reguläre Preise. Sonder- und Doppelrabattierung sind generell ausgeschlossen. Der Leistungspartner garantiert die Gewährung der vertraglichen festgelegten Mehrwerte / Rabatte auch für dritte anwesende Personen (ausschließlich Familienmitglieder des Kartenbesitzers), für die der Kartenbesitzer eine Leistung erwirbt. Die Gewährung für dritte Personen kann im Vertrag durch eine eindeutige Formulierung ausgeschlossen werden. Es handelt sich dann um eine bwm Card, wenn sich ein original bwm Logo auf der Karte befindet. Es gibt unterschiedliche Layouts (Vorder- und Rückseiten) und Materialien (Papier- und Plastikkarten). Der Gültigkeitszeitraum der bwm Card ist auf der Karte angegeben. Die bwm Card muss vor Verwendung auf der Rückseite unterschrieben sein und ist damit nicht übertragbar. Zur Kontrolle / Identifikation kann der Leistungspartner die Unterschrift auf der bwm Card mit einem gültigen Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) des Kartenbesitzers vergleichen. Die bwm Card ist immer vor der Bestellung / Auftragserteilung vorzulegen!
- Show-me-your-card Prinzip: Durch einfaches Vorzeigen einer gültigen bwm Card – vor Inanspruchnahme der Leistung – beim Leistungspartner wird der ausgewiesene Vorteil, Mehrwert oder Rabatt gewährt. Bei verspäteter Vorlage kann die Akzeptanzstelle die Gewährung der Sofortvorteile verweigern.
- All-Inclusive Prinzip: Bestimmte bwm Cards verschaffen dem Kartenbesitzer freien Eintritt (All-Inclusive Leistungen) bei im beigelegten oder veröffentlichen Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungspartnern innerhalb eines definierten Gültigkeitszeitraums.
- bwm Card PLUS: Die bwm Card PLUS ist eine bwm Card mit Datenträger und dem blauem bwm Logo PLUS-Leistung.de. Der Datenträger ist die technische Voraussetzung für Validierung, Statistik und LeistungsClearing. Das elektronische Online –Kartensystem hat auf der technischen Grundlage der bwm Card PLUS als Ziel die Vereinfachung der Zahlung und die Vermarktung attraktiver Leistungen der Leistungspartner. Besitzer der bwm Card PLUS erhalten überelektronische Zugangskontrollen Zutritt zu den Leistungsangeboten der Leistungspartner.
- Kartenbesitzer: Der Kartenbesitzer ist zugleich der Eigentümer. Der Name der Person wird auf der Rückseite in einem dort befindlichen Feld eingetragen. Die Karte ist nicht übertragbar.
- Gültigkeitszeitraum bwm Card und bwm Card PLUS: Der Gültigkeitszeitraum ist der Zeitraum, in dem die Karte generell angenommen wird. Er ist entweder auf der Vorder- oder Rückseite jeder Karte aufgedruckt. Die bwm Card PLUS verfügt darüber hinaus über einen Leistungszeitraum, der von der Cardvariante abhängig ist (z.B. 48 Stunden oder auch Meldezeitraum des Gastes +-x). Allinklusive-Leistungen des PLUS-Logos werden ausschließlich im Leistungszeitraum gewährt.
- Zentrale Clearingstelle: bwm stellt den Vertriebspartnern, den Leistungspartnern sowie den Kartenbesitzern eine zentrale Clearingstelle zur Verfügung. Diese übernimmt die Stammdatenpflege, die regelmäßige Berechnung der Ausschüttungen für die Leistungspartner, erstellt Gutschriften, Rechnungen und Statistiken.
- Leistungspartner: Leistungspartner können ausschließlich Unternehmen mit Sitz in Europa werden. Voraussetzung für die Teilnahme am bwm System ist die Unterzeichnung des bwm Partnervertrages bzw. bwm PlusVertrages und deren Bestätigung durch bwm. Teilnahmegebühr und Zahlungsmodalitäten werden im jeweiligen Vertrag geregelt. Der Leistungspartner garantiert u.a., dass dem Kartenbesitzer keine Nachteile bei Service, Qualität, Menge etc. entstehen. Der Leistungspartner ist zur Überprüfung der Gültigkeit verpflichtet. Original bwm Logo, Gültigkeitszeitraum und Unterschrift müssen dabei überprüft werden.
- Leistungsumfang:
- Der Leistungsumfang der Karte ist aus dem Leistungsverzeichnis ersichtlich. Das Leistungsverzeichnis ist in unterschiedlichsten Medien veröffentlicht u.a. in Begleitmedien zur Card und im Internet unter www.bwm-Card.de. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Die Bayerwald Media GmbH ist jederzeit berechtigt, den Leistungsumfang der Karte zu erweitern bzw. einzuschränken. Dies betrifft auch den Zu- und Abgang von Leistungspartnern während des Gültigkeitszeitraums und des Leistungszeitraums der Karte.
- Betrieb des Systems
- bwm betreibt das System. Dies umfasst die Akquisition von Leistungspartnern, den Ankauf der Karten und die Belieferung der Vertriebspartner, den Betrieb mit Abwicklung der damit verbundenen Zahlungsvorgänge, die Produktion von Informations-, Dekorations- und Werbematerial, das gesamte Marketing für das bwm System und die technische und organisatorische Weiterentwicklung des Systems.
- Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anderweitig geregelt, ist der Leistungspartner nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch bwm irgendwelche Rechtshandlungen in Bezug auf das System vorzunehmen, bwm rechtsgeschäftlich zu vertreten und/oder Willenserklärungen für bwm abzugeben oder entgegenzunehmen.
- Der Leistungspartner ist zur Überprüfung der Gültigkeit jeder bwm Card verpflichtet. Original bwm Logo, Gültigkeitszeitraum und Unterschrift müssen dabei überprüft werden. Der Leistungspartner ist verpflichtet, Missbrauchsfälle unverzüglich bwm schriftlich zu melden. Er ist in diesem Fall berechtigt, die Card einzuziehen und aufgefordert an weiter zu leiten. Jede eingezogene Card ist an die bwm herauszugeben.
- Betrieb von Hard- und Software
- Für das bwm System in der Rabattvariante wird keine Hard- und Software benötigt. Die Gewährung der Rabattleistung erfolgt nach dem Show-me-your-card Prinzip. Der Leistungspartner verpflichtet sich eingewiesenes Personal einzusetzen.
- Teilnahme am System
- Der Leistungspartner verpflichtet sich gegenüber bwm, während der Laufzeit des Partnervertrages, allen Kartenbesitzern gegen Vorlage der gültigen bwm Card die vertraglich mit bwm vereinbarten Rabatte / Mehrwerte als Sofortvorteil direkt beim Verkauf der Waren/Dienstleistungen zu gewähren. Der Leistungspartner garantiert, dass dem Kartenbesitzerbei Vorlage der bwmCard keine Nachteile bei Service, Qualität, Menge etc. entstehen. Dies gilt nicht im Rahmen besonderer Verkaufsveranstaltungen und Sonderaktionen.
- Der Mehrwert / Rabatt sollte mindestens 5 % betragen. Die Zugabe sollte einen Wert von mindestens 5 % des Werts der Hauptsache haben. Die Höhe und Art des zu gewährenden sofortigen Preisvorteils wird im Rahmen des Partnervertrages festgelegt, die jeweils für einen fest definierten Zeitraum gültig ist. bwm behält sich vor, Mehrwerte / Rabatte ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
- Weitergabe von Informationen
- Die Daten des Leistungspartners, die beim Systembeitritt erzeugt, gespeichert und verarbeitet werden, dürfen von bwm verarbeitet, übermittelt und in anonymisierter Form auch an andere Leistungspartner und bwm selbst zur technischen und kaufmännischen Abwicklung, sowie zu Marketingzwecken elektronisch weiterverarbeitet, ausgewertet und publiziert werden. Der Leistungspartner erklärt sich mit der Speicherung, Übermittlung und Weiterverarbeitung seiner Daten durch die Unterzeichnung dieses Vertrages einverstanden. Der Leistungspartner verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und zur Geheimhaltung aller Systemdaten und der Abrechnungsmodalitäten.
- Datenschutzrechtlicher Hinweis: Der Leistungspartner hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten. Er kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen. Die vorstehenden Rechte können über den Datenschutzbeauftragten der bwm geltend gemacht werden. Weitere Details zum Datenschutz bei bwm finden Sie unter www.bayerwaldmedia.de.
- Datenschutzrechtliche Einwilligung: Der Leistungspartner ist mit Unterschrift einverstanden, dass seine vorstehenden personenbezogenen Daten, einschließlich E-Mail-Adresse und Telefonnummer, zum Zwecke der Werbung, statistischen Auswertung und Informationszusendung von bwm erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
- Vertrieb
- bwm vertreibt die Cards auf unterschiedlichste Art und Weise. Zu den jeweiligen bwm Cards sind i.d.R. Informationsbroschüren mit Darstellung der am bwm-System teilnehmenden Leistungspartner und ihrer dazugehörigen Leistungen erhältlich.
- Marketing
- bwm betreibt im Rahmen des Systembetriebs Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für die bwm Card und die angeschlossenen Leistungspartner in angemessenem Umfang.
- Der Leistungspartner hat die Möglichkeit, durch Abschluss eines gesonderten Werbevertrages, zusätzliche Werbeleistungen zu kaufen.
- bwm stellt dem Leistungspartner Werbe- und Dekorationsmaterialien (Poster und Infoflyer) zur Verfügung. Der Leistungspartner nutzt diese in geeigneter Weise zur Werbung und Information und unterstützt bwm bei verkaufsfördernden Aktionen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Der Leistungspartnerverpflichtet sich, die Werbematerialien an vom Kunden einsehbarer Stelle (Kassenbereich, Eingang, Empfangstheke) anzubringen.
- Beginn und Ende des Partnervertrages
- Der Partnervertrag gilt ab Unterschrift beider Parteien und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann vom Leistungspartner mit einer Frist von 6 Monaten erstmalig zum im Partnervertrag vereinbarten Datum gekündigt werden. Der Leistungspartnerverpflichtet sich nach Kündigung zur Gewährung des vereinbarten Mehrwertes für weitere 6 Monate.
- Für den Fall des Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Einräumung des vereinbarten Mehrwertes / Rabattes, steht bwm ein außerordentliches und fristloses Kündigungsrecht zu. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Für den Fall der Kündigung ist der Leistungspartnerverpflichtet, von bwm empfangene Leistungen, Ausstattungen und Dokumente an diese herauszugeben. Die Gebühr für die Teilnahme sowie erbrachter Werbeleistungen wird in diesen Fällen nicht erstattet.
- Freistellung durch Leistungspartner
- Soweit bwm im Zusammenhang mit den durch den Leistungspartner gemäß Vertrag zu erbringenden Leistungen von Karteninhabern in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Leistungspartner, bwm von sämtlichen derartigen Ansprüchen freizustellen (einschließlich der hierdurch bei bwm entstehenden Kosten, Aufwendungen und Schäden). Dies gilt nicht, falls der Anspruch des Karteninhabers auf ein schuldhaftes Fehlverhalten von bwm zurück zu führen ist. Falls von einem Karteninhaber gegen bwm ein Anspruch geltend gemacht wird, welcher unter die vorstehende Freistellungsverpflichtung fällt, wird bwm den Leistungspartner hiervon frühzeitig unterrichten und die Verteidigung oder Beilegung des geltend gemachten Anspruchs mit dem Leistungspartner abstimmen. Dies gilt insbesondere, wenn der Leistungspartner von ihm garantierte Leistungen nicht oder nicht vollständig gegenüber dem Kartenbesitzer erfüllt und/oder Ansprüche des Kartenbesitzers gegen bwm bestehen.
- Leistungserbringung
- Bwm ist nicht Leistungserbringer sondern lediglich Vermittler der Cardleistungen. Die Leistung selbst wird durch den Leistungspartner, also die Freizeiteinrichtung, Einzelhändler etc. als Dritten erbracht. Bwm führt keine mit der Card vermittelten Leistungen oder sonstigen Aktionen selbst durch. Der Einsatz der bwm Card betrifft ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen dem Kartenbesitzer und dem Leistungspartner. Bwm ist insbesondere kein Reiseveranstalter, sondern vermittelt lediglich die Inanspruchnahme der mit der bwm Card nutzbaren Leistungen.
- Anlagen
- Die folgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages; ihre Regelungen gelten ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages:
- Anlage 1: Teilnahme- und Vertragsbedingungen bwm System in jeweils aktueller Form
- Anlage 2: die anbei befindlichen und unter https://www.bayerwaldmedia.de veröffentlichten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Bayerwald Media GmbH.
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder im Inland ohne Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz vom bwm. Bwm ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Anlage 1: Teilnahme- und Vertragsbedingungen
bwm System
Systembetreiber: Bayerwald Media GmbH (im Folgenden bwm genannt)
Version: bwm System 01 -2020
Gültig ab 20.07.2020